Informationen zum Schulalltag der Tiegelschule
Wir freuen uns, Ihr Kind in der Tiegelschule begrüßen zu dürfen.
Sollten Sie zu den nachstehenden Informationen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die KlassenlehrerInnen, die Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Unterrichtszeiten:
08:00 – 08:15 Uhr Offener Anfang
In dieser Zeit sollte Ihr Kind in die Klasse kommen, wenn es zur 1. Stunde Unterricht hat. Es hat dann Zeit genug, seine Sachen in Ruhe auszupacken, sich mit Mitschülern oder Lehrern zu unterhalten, etwas zu spielen oder die Bücherei zu besuchen.
08:15 – 09:00 Uhr 1. Stunde
09:00 – 09:45 Uhr 2. Stunde
09:45 – 09:55 Uhr Frühstückspause
09:55 – 10:15 Uhr Hofpause
10:15 – 11:00 Uhr 3. Stunde
11:00 – 11:45 Uhr 4. Stunde
11:45 – 12:00 Uhr Hofpause
12:00 – 12:40 Uhr 5. Stunde
12:40 – 13:20 Uhr 6. Stunde
Die Unterrichtsfächer
(gemäß Stundentafel der Ausbildungsordnung Grundschule)
Fächer Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
21-22 Std. 22-23 Std. 25-26 Std. 26-27 Std.
Sprache, Sachunterricht,
Mathematik, Förderunterricht 11 – 12 12 – 13 14 – 15 15 - 16
Kunst, Textilgestaltung, Musik 3 4 4 4
Religionslehre 2 2 2 2
Sport 3 3 3 3
Englisch 2 2 2 2
Die Stundentafel kann abhängig von der Größe der Klasse geringfügig von diesem Modell abweichen.
Unterrichtsausfall
Wenn KollegenInnen erkranken, können wir den Unterrichtsausfall nicht immer durch Vertretungsunterricht oder Klassenzusammenlegungen ausgleichen. Sollte Unterricht ausfallen müssen, werden Sie vorher informiert. Bitte schauen Sie deshalb täglich in das Mitteilungsheft!
Krankheit
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es am gleichen Tag telefonisch entschuldigt werden. Sie erreichen uns ab 7:30 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
Büro+ AB: Tel.: 83 28 601 und 603 oder 83 28 611 (Fax)
Lehrerzimmer Tel.: 83 28 604
OGATA Tel.: 83 28 602
Wir benötigen trotzdem eine schriftliche Entschuldigung. Diese kann Ihr Kind mitbringen, wenn es wieder gesund ist.
Sollte Ihr Kind länger als drei Tage erkrankt sein, benötigen wir ein ärztliches Attest. Das Gleiche gilt auch für eine Erkrankung unmittelbar vor oder nach den Ferien.
Nach ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind die Schule erst mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes wieder besuchen.
Ferien und bewegliche Ferientage
Neben den normalen Schulferien gibt es in jedem Jahr einige bewegliche Ferientage, die durch die Schulkonferenz festgelegt werden.
Die Termine teilt Ihnen die Klassenlehrerin am Elternabend mit.
Zeugnisse und Noten
Im ersten Schuljahr bekommt Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Textzeugnis mit Hinweisen zum Arbeits- und Sozialverhalten, zu den Fächern und Lernbereichen.
Im zweiten Schuljahr bekommt Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem der Text durch Zensuren ergänzt wird.
Im dritten Schuljahr gibt es zwei Zeugnisse jeweils zum Halbjahr, in denen der Text durch Zensuren ergänzt wird und zusätzlich Kopfnoten in den Bereichen Leistungsbereitschaft, Sozialverhalten und Zuverlässigkeit / Sorgfalt.
Im vierten Schuljahr enthalten beide Zeugnisse Zensuren und Kopfnoten. Außerdem erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule.
Elternsprechtage
Elternsprechtage sind eine wichtige Kontaktmöglichkeit, die wir Ihnen zweimal im Jahr anbieten können. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über den Lernstand und die Entwicklung Ihres Kindes zu informieren.
Darüber hinaus haben Sie auch bei der Zeugnisausgabe die Gelegenheit, mit der Klassenlehrerin offene Fragen zu besprechen.
Klassenlehrer und Fachlehrer stehen Ihnen bei Fragen und Problemen natürlich auch kurzfristig zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorher, wenn möglich telefonisch, einen Termin.
Elternmitwirkung
Das Schulmitwirkungsgesetz sieht vor, dass sich die Eltern einer Klasse zu einem offiziellen Elternabend treffen. Hier haben Sie die Möglichkeit, aus Ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden, dessen Vertreter und ein Mitglied für evtl. Klassenkonferenzen zu wählen.
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden der einzelnen Klassen zusammen. Diese wählt wiederum einen Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie eine von der Größe der Schule abhängige Anzahl von Mitgliedern für die Schulkonferenz.
In der Schulkonferenz haben Sie die Möglichkeit, die Belange der Schule mitzugestalten und Entscheidungen zu treffen.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
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